Die Betreuung von Vermietern/Eigentümern und Hausverwaltungen steht für mich bei der Mandatsbetreuung im Vordergrund.
Dazu gehören zunächst alle üblichen Verfahren wie Klagen auf
Zustimmung zu Mietanhebungsverlangen
Zahlung- und Räumung von Wohn- und Gewerberaum
Zahlung von Betriebskostennachforderungen
Leistungen nach Vertragsende (Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Nutzungsentschädigung, Rückbau usw.)
Im Bereich der gewerblichen Vermietung finden etliche zwingende Vorschriften des sozialen Wohnungsmietrechts keine Anwendung.
Ich begleite Vertragsparteien in den Verhandlungen und bei Themen wie Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Mietstruktur und Anpassungsmöglichkeiten, Kosten der Instandhaltung und -setzung, Betriebskosten, Untermiete, Nachmietergestellung, Konkurrenzschutz usw.
Wir beraten Ihre Mitarbeiter hierzu auch vor Ort!
Wohnungseigentumsrecht
In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts berate ich Sie gern
n Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen bei
der Erarbeitung der Beschlussthemen
der Prüfung der zu beschließenden Jahresabrechnungen
der Prüfung der zu beschließenden Wirtschaftspläne
der Prüfung der zu beschließenden Entlastung des Verwalters
im Nachgang zu Wohnungseigentümerversammlungen bei
der Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
der gerichtlichen Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse der Wohnungseigentümer
im Rahmen der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bei
der Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Umlagen und Sonderumlagen
der Prüfung der Grenzen der Umlagefähigkeit von Maßnahmen
Mein Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Wohnungseigentümergemeinschaften - vertreten durch ihre Verwalter - bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Wohnungseigentümern, daneben jedoch auch an Wohnungseigentümergemeinschaften bei Auseinandersetzungen mit den Verwaltern.